Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Punkte informieren Sie über unsere Verkaufsbedingungen.
Sobald eine Bestellung eingegangen ist, gilt diese als bindend.
2.Preis
Die von uns bestätigten Preise verstehen sich wie folgt: Für Einzelverkauf inkl. 7.7% MwST / Wiederverkauf exkl. MwSt
3.Zahlungskonditionen
30 Tage netto
Bei nicht Einhalten der Zahlungsfrist, werden 5% Verzugszins verrechnet
Durch das Akzeptieren der AGB bestätigt der Kunde, den Preis und die Verkaufsbedingungen der Caves du Château d’Auvernier zu kennen.
4.Lieferung
Es kann kein Schadenersatz wegen Lieferverspätung eingefordert werden. Die Caves du Château d’Auvernier behalten sich ebenfalls das Recht vor, Teillieferungen im Falle von Mangel an Lagerbestand oder Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhergesehene Ereignisse, vorzunehmen.
5.Risiko
Jede Lieferung erfolgt auf Risiko des Kunden. Während des Transports entstandene Schäden, müssen sofort dem betreffenden Transportunternehmen gemeldet werden.
6.Transportkosten
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Recht auf Widerruf
Der Kunde kann jederzeit und vor Erhalt der Weinflaschen per E-Mail oder Brief ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Wird das Widerrufsrecht ausgeübt, während die Ware bereits versandt wurde, muss der Kunde die von den Caves du Château d'Auvernier aufgewendeten Lieferkosten bezahlen. Die Ware muss unbeschädigt und vollständig innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt in der unbeschädigten, vollständigen und wiederverwendbaren Originalverpackung (inklusive Etikett) sowie mit dem Lieferschein zurückgesendet werden.
Wenn Bestellungen der Caves du Château d'Auvernier zurückgegeben werden, trägt der Kunde die Kosten für den erneuten Versand. Dies gilt auch für die Stornierung von Bestellungen, die der Kunde noch nicht erhalten hat, die aber bereits die Lager der Caves du Château d'Auvernier verlassen haben.
Wenn die Rücksendung auf einen Fehler der Caves du Château d'Auvernier zurückzuführen ist, wird der abgebuchte oder bezahlte Betrag zugunsten des Kunden auf die von ihm angegebene Bankverbindung gutgeschrieben. Die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Portokosten werden in Form eines Gutscheins gutgeschrieben. In allen anderen Fällen von Rücksendungen erfolgt die Rückerstattung in Form eines Gutscheins.
8.Fehlerhafte Produkte
Der Kunde muss die Lieferung so schnell wie möglich überprüfen.
Wenn das gelieferte Produkt nicht dem bestellten Produkt entspricht, wenn das Produkt mit Mängeln behaftet ist (insbesondere fehlerhaft, Korkgeschmack, wobei der Mangel nicht dem Kunden zuzuschreiben sein darf, z.B. Lagerung, unsachgemäße Aufbewahrung, ...) oder wenn die Lieferung unvollständig ist, muss der Kunde die Caves du Château d'Auvernier innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Feststellung des Mangels per E-Mail, per Post oder per Telefon (032 731 21 15) benachrichtigen. In diesem Fall werden die Caves du Château d'Auvernier vorbehaltlich der Verfügbarkeit, insbesondere aufgrund des Produktionsjahres, ein gleichwertiges Ersatzprodukt liefern, wobei die Lieferkosten zu Lasten der Caves du Château d'Auvernier gehen.
Der Kunde muss das betreffende Produkt dann an die folgende Adresse zurücksenden: Caves du Château d'Auvernier, Place des Epancheurs 6, 2012 Milvignes innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Bekanntgabe des Mangels zurücksenden. Er wird die notwendigen Anweisungen und Hilfsmittel direkt von den Caves du Château d'Auvernier erhalten.
Wenn eine Ersatzlieferung aus Gründen, die nicht von den Caves du Château d'Auvernier zu vertreten sind, nicht möglich ist, kann die Caves du Château d'Auvernier dafür nicht haftbar gemacht werden und hat daher keine Verpflichtung, den Kunden zu entschädigen.
9.Gerichtsstand
Vorbehaltlich zwingenden Bestimmungen des Bundesgerichtgesetzes, erklären die Parteien, dass sie im Streitfall das in dieser Angelegenheit zuständige Neuenburger-Gericht wählen.
10.Anwendbares Recht
Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungenen sind durch die Schweizer Gesetzgebung geregelt; die Artikel 184 bis 215 des Obligationenrechts sind ergänzend anwendbar.